Das Gute-KiTa-Gesetz für gute Kitas in Deutschland
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz werden durch den Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität unterstützt. um die Kindertagesbetreuung in Deutschland weiterzuentwickeln werden vom Bund 5,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Über konkrete Maßnahmen entscheiden die Länder selbst. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Kitas mit bundesweiten Standards
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz will die Bundesregierung in den kommenden Jahren in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Das Ziel sind bundesweite Standards.
Personelle Ausstattung
Die Kita-Gesetze und ihre Ausführungsvorschriften regeln u.a. die landesspezifische Finanzierung der Kinderbetreuung, die Beitragszahlungen für die Kinderbetreuung, die Platzvergabe, die Beteiligung der Eltern sowie die personelle Ausstattung.
Personalschlüssel
Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte: Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern.
Mitarbeiterplanung im Kita mit Dienstplan 2.0 leicht gemacht
Dienstplan für Kitas im Vergleich
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