„Revolution im Kita-Gesetz 2025: Neue Qualitätsstandards und bessere Arbeitsbedingungen sichern Zukunft der frühkindlichen Bildung“
Geplante Änderungen im Kita-Gesetz: Neue Bestimmungen im FokusNeue Qualitätsstandards, umfassende Finanzhilfen und der Schwerpunkt auf Fachpersonal – das Kita-Gesetz 2025 bringt entscheidende Neuerungen für Betreuer und Eltern. |
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Qualitätssteigerung in Kitas: Bundesweite StandardsDer Bundestag hat am 10. Oktober 2024 die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen, um die Qualität in Kindertagesstätten bundesweit zu verbessern und Fachkräfte zu sichern. Hierfür werden den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro für 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt. |
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Eine bedeutende Änderung betrifft die Verwendung der Fördermittel. Künftig wird der Anteil der Mittel, die zur Senkung von Kita-Gebühren genutzt werden dürfen, stark eingeschränkt. Der Fokus liegt nun darauf, die Qualität der frühkindlichen Bildung durch Maßnahmen wie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels zu steigern. |
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Bessere Arbeitsbedingungen und Löhne für ErzieherEin zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Kitas. Die Fördergelder sollen dazu verwendet werden, bessere Löhne zu zahlen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren, um Fachkräfte sowohl zu binden als auch zurückzugewinnen. Auch Fachkräfte in strukturschwächeren Regionen sollen gezielt unterstützt werden. Die Länder sind dabei gefragt, die Mittel effektiv für die Anwerbung und Bindung von Fachkräften einzusetzen. Das Familienministerium rechnet mit einem Fehlen von bis zu 90.000 Erziehern bis 2030. |
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Anpassungen für Eltern: Keine steigenden Beiträge erwartetTrotz der Neuausrichtung der Mittelverwendung wird nicht erwartet, dass die Kita-Beiträge steigen. Nur wenige Bundesländer verwenden derzeit Bundesmittel zur Gebührensenkung, sodass diese ihre Budgets entsprechend anpassen können. |
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Förderung durch nachhaltige Angebote und ProgrammeDie Investitionen zielen auch auf die inhaltliche Bereicherung der Kita-Angebote ab. Dazu gehört die Förderung der sprachlichen Bildung sowie nachhaltiger Ernährungs- und Bewegungsprogramme. Die Einführung bundeseinheitlicher Standards für die Betreuungsqualität bleibt hierbei ein Anliegen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). |
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Finanzielle Neustrukturierung für nachhaltige QualitätsverbesserungDer Haushaltsausschuss hat beschlossen, die Finanzierung der Qualitätsverbesserungen durch eine Umverteilung der Umsatzsteuer zu sichern. Dabei erhalten die Länder zusätzliche Mittel in Höhe von knapp zwei Millionen Euro jährlich in den Jahren 2025 und 2026, um sicherzustellen, dass die Qualitätserhöhung nicht andere Förderprogramme gefährdet. Bayern beispielsweise greift auf abgestufte Elternbeiträge zurück, die nach Betreuungszeit gestaffelt sind. Zudem wird die Möglichkeit geboten, bei finanziellen Härten Unterstützung durch die Jugendhilfe zu beantragen. |
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